Konfliktfeld Glückspielwerbung
Mit dem neuen Glückspielstaatsvertrag haben sich die Rahmenbedingung für Werbemaßnahmen geändert. Legale Angebote müssen gleichfalls mittels Werbung auf sich aufmerksam machen dürfen. Werbung verlangt differenzierte Einschränkungen und um die Frage der differenzierten Einschränkungen entbrennt zur Zeit ein heftiger Streit. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer kritisierte jüngst die Vermischung von Berichterstattung und Glückspielwerbung in der Praxis. Er forderte den Deutschen Presserat auf, ähnlich wie bei Drogen, eine Richtlinie in den Pressekodex aufnehmen, die es der Presse verbiete, die Teilnahme an Glücksspielen zu verharmlosen.
Insgesamt herrscht aktuell Unsicherheit, inwiefern die neuen Regelungen tatsächlich wirken. Neben der Politik schlagen auch Suchtexperten bei diesem Thema Alarm. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung sieht den Jugendschutz durch diese Art der Berichterstattung in Gefahr. Der Fachverband Glückspielsucht fordert eine wesentlich strengere Regulierung der Werbung für alle Formen des Glücksspiels sowie eine Werbeabgabe für die Prävention der Glücksspielsucht. Es gilt zu klären, was legal ist, wo noch Unsicherheiten bestehen und was ausgeschlossen ist bzw. wo die Grenzen sind, damit Werbung für legale Angebote nicht aus der Balance gerät.